Immer häufiger werden wir am Telefon und auch per Mail gefragt, ob es legal ist, sich Facebook Likes für seine Seite oder ein Foto zu kaufen.
Auch auf Blogs, Foren und Websites kursieren unterschiedliche Meinungen, ob dass es illegal ist, Likes zu kaufen oder eine Agentur damit zu beauftragen, sich Likes vermitteln zu lassen. Die Fragestellung möchten wir uns in diesem Beitrag anhand von 2 Gerichtsurteilen näher ansehen:
- Am 10. Januar 2013 entschied das Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 327 O 438/11, dass bei dem Klick auf ‚Gefällt mir‘ lediglich eine unverbindliche Gefallensäußerung zum Ausdruck kommt. Bei dem Urteil wurde darüber verhandelt, ob die Teilnahme an einem Gewinnspiel auf einer Facebook-Fanseite eine irreführende Werbung darstellt, wenn zuvor ein Klick auf „Gefällt mir“ vorausgesetzt wird. Nutzer könnten davon ausgehen, dass die „Gefällt mir“-Angaben eine positive Erfahrung mit dem Unternehmen darstellen.
Ein Klick auf „Gefällt mir“ ist nach Ansicht dieser Gerichtsentscheidung eine Gefallensäußerung und kann nicht mit einer positiven Bewertung des Unternehmens gleichgesetzt werden. Es handelt sich demnach nicht um eine wettbewerbswidrige Irreführung. Das Gericht sprach einem „Like“ lediglich eine unverbindliche Gefallensäußerung zu, jedoch keine Kaufempfehlung oder Bewertung.
- Am 06. August 2014 entschied das Landgericht Stuttgart (Az. 37 O 34/14), dass ein Unternehmen auf Facebook nicht mit gekauften Likes werben darf. Ein erst kürzlich gegründetes Unternehmen hatte innerhalb weniger Monate rund 14500 „Gefällt mir“-Angaben gesammelt, die vorwiegend aus dem Ausland (Indien, Indonesien, Brasilien) stammten in dessen Ländern das Unternehmen keinerlei Geschäftsbeziehungen pflegte.
Das Gericht sah darin eine irreführende Werbung, da die extrem hohen Fanzahlen des neu gegründeten Unternehmens eine weitreichende Vernetzung und hohe Bekanntheit (unter anderem ins Ausland) betonte ob wohl diese in der Realität nicht existierte.
Leider gibt es zum derzeitigen Zeitpunkt (Januar 2018) keine weiteren eindeutigen Urteile, die eine eindeutige Rechtsprechung zum Thema „Likes kaufen“ aufzeigen. Anhand der beiden Urteile lassen sich jedoch unschwer folgende Ratschläge ableiten:
- Die Anzahl Ihrer Likes sollten im Verhältnis Ihrer Unternehmensgröße stehen. Sind Sie eine neu gegründete Firma mit 50 Kunden sind 10.000 Likes unglaubwürdig.
- Ihre Fans sollten nicht aus Ländern kommen, in denen Sie keinerlei Handlungsbeziehung pflegen. Fans aus Indien, Brasilien oder Bangladesch wirken unglaubwürdig und helfen Ihnen sicherlich auch nicht dabei, im deutschsprachigen Raum oder in Europa bekannter zu werden.
- „Gefällt mir“-Angaben sind eine reine Gefallensäußerung und keine Bewertung des Unternehmens (LG Hamburg, AZ 327 O 438/11).
Likes kaufen – unsere Sicherheitsempfehlungen
Nachfolgend haben wir Ihnen ein paar Punkte zusammengestellt, die Sie beachten sollten, wenn Sie sich für Likes kaufen entscheiden:
Ausschließlich deutsche Fans!
Gekaufte bzw. durch eine Agentur vermittelte Fans aus Deutschland lassen sich nicht von Ihren organisch gewonnenen Fans unterscheiden. Ein Außenstehender kann also nicht sehen, ob es sich um gekaufte oder organische Fans handelt. Internationale Fans können mithilfe des Facebook-Like Check von Stern TV sehr leicht entdeckt werden. Da Likes Indien oder Bangladesch auch nicht zum Ausbau Ihrer Reichweite beitragen, empfehlen wir Ihnen ausschließlich deutsche Fans: Echte Deutsche Fans helfen Ihnen dabei Ihre Reputation und Reichweite deutlich zu erhöhen.
Die Menge machts’s!
Wir empfehlen Ihnen einen langfristigen und nachhaltigen Aufbau qualitativ hochwertiger Fans. Die Vorstellung von 15.000 neuer Fans über Nacht mag zwar verlockend klingen, ist allerdings aus Sicht des oben genannten Urteils vom LG Stuttgart nicht zu empfehlen. Die Anzahl der Fans sollte in einem realistischen Rahmen liegen, und natürlich darf auch die Anzahl der Fans die Zahl der tatsächlichen Kunden übersteigen. Für Selbstständige sind 100 bis 1.500 Likes realistisch, für kleine und mittelständische Unternehmen etwa 500 bis 3.000 Likes.
Einen seriösen Anbieter wählen!
Sie sollten einen Anbieter wählen, der in Deutschland sitzt und auch das nötige Maß an Diskretion und Verschwiegenheit garantiert. Wir von FANmart.de garantieren unseren Kunden, dass kein Außenstehender von Ihrem Kauf bei uns erfährt. Da wir ausschließlich echte Fans aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vermitteln können auch die Nutzerprofile nicht von herkömmlichen (organisch gewonnenen) Fans unterschieden werden.
Auf die Qualität der Likes achten!
Ein seriöser Anbieter gibt immer die Quelle und Herkunft der Fans an: Die Quelle beschreibt über welche Methodik die Fans gewonnen werden. Werden die Likes automatisch von Apps geklickt (ohne dass ein Facebook-Nutzer davon etwas merkt) oder über Klickfarmen generiert, sind diese Wertlos und meist auch nicht beständig. Die Herkunft gibt an, aus welchen Ländern die vermittelten Likes kommen: Handelt es sich um Nutzer aus anderen Ländern stellt dies wieder ein rechtliches Risiko dar.
Die richtige Strategie!
Das alleinige kaufen von Likes wird Ihnen keinen langfristigen Ruhm bescheren. Stellen Sie Ihren Fans langfristig hochwertige Inhalte zur Verfügung und achten Sie auf User-Interaktion. Auch gekaufte Likes lassen sich dazu animieren Ihre Beiträge zu klicken, liken oder kommentieren wenn Sie Interessante Postings verfassen. Eine aktive Fan-Basis wird zudem niemals als „gekauft“ wahrgenommen.